Vertragsbedingungen  Judo Verein Teterow e.V.

1.       Mit Vertragsschluss darf der Judo Verein Teterow e.V. davon ausgehen, dass sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten vorher vergewissert haben, dass die Teilnahme am Judosport medizinisch möglich und vertretbar ist. Im Falle eines Unterlassens dieser Vergewisserung können hieraus keinerlei Einwendungen gegenüber dem Verein erhoben werden. Erkrankungen und mangelnde gesundheitliche Eignung befreien das Vereinsmitglied daher nicht von der Verpflichtung, die vertraglichen Gebühren zu erbringen.

2.       Das Vereinstraining findet in der Sporthalle der Grundschule Teterow statt. Eine Verlegung der Übungsräume behält sich der Verein vor.  Änderungen der Trainingszeiten bleiben dem Verein vorbehalten und werden rechtzeitig angekündigt.

3.       In den Schulferien findet grundsätzlich kein Training statt. Versäumte Trainingsstunden, gesetzliche Feiertage und die Ferien gehen zu Lasten des Teilnehmers, sie entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages.

4.       Ohne Anwesenheit eines Trainers bzw. Übungsleiters darf die Turnhalle nicht betreten werden. Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen, vergewissern sich, dass der Trainer bzw. Übungsleiter anwesend ist und die Trainingsstunde stattfindet. Sollte 15 min nach offiziellem Trainingsbeginn noch kein Trainer bzw. Übungsleiter vor Ort sein, so fällt das Training aus. Die Aufsichtspflicht des Judo Verein Teterow e.V. beginnt erst mit Anwesenheit der Trainer  bzw. Übungsleiter.

5.       Der Judo Verein Teterow e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle und den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder Wertsachen, soweit dem Verein nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten sind.

6.       Es ist untersagt, Fremde mit in die Umkleideräume zu nehmen. Die Umkleideräume sind nach Geschlecht getrennt. Den Eltern ist es nicht gestattet, sich in den Umkleideräumen aufzuhalten, soweit sich dort noch Judokas umziehen. Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, ihre individuelle Schamgrenze zu wahren und die Erwachsenen haben kein Recht, sich darüber hinwegzusetzen.

7.       Um den Ablauf des Trainings und die Konzentration der Judokas nicht zu stören, verlassen die Eltern während des Trainings den Trainingsraum. Soweit Eltern zuschauen möchten, muss dies vorher mit dem jeweiligen Trainer abgestimmt werden.

8.       Die Trainingszeiten sind einzuhalten. Der Trainer bzw. Übungsleiter entscheidet, ob ein während des Trainings erscheinender Judoka am laufenden Training teilnehmen kann. Das gleiche gilt für unregelmäßig erscheinende Judokas.

9.       In sämtlichen Räumen der Trainingsstätte ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Finger- und Fußnägel müssen kurz geschnitten werden. Uhren und Schmuck dürfen aufgrund der Verletzungsgefahr während des Trainings nicht getragen werden. Nicht entfernbarer Körperschmuck ist vorher abzukleben. Lange Haare sind zusammenzubinden. Sauberkeit des Körpers und der Sportbekleidung ist Pflicht. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in der Turnhalle untersagt. Aus hygienischen Gründen tragen die Judokas Latschen oder Socken beim Gang von den Umkleideräumen zur Turnhalle. Die sanitären Anlagen sind ebenfalls nicht barfuß zu betreten.

10.    Den Anordnungen der vom Verein eingesetzten Trainer bzw. Übungsleiter ist Folge zu leisten. Sollte ein Judoka das Training bewusst stören, so kann dieser für eine angemessene Zeit vom Training ausgeschlossen werden. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes, Judowerte oder der Hallenordnung verstößt, wird ohne Nachsicht vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen, wobei der Mitgliedsbeitrag jedoch weiter entrichtet werden muss. Mutwillige Sachbeschädigungen in der Sporthalle werden auf Kosten des Verursachers behoben.

11.    Die Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten erkennen mit der Unterzeichnung des Vertrages an, dass sie wirtschaftlich und finanziell in der Lage sind, den Vertrag zu erfüllen und die Gebühr zu bezahlen. Gemeinsame Erziehungsberechtigte haften gesamtschuldnerisch für den Mitgliedsbeitrag ihrer Erziehungsbefohlenen. Unterschreibt nur ein Erziehungsberechtigter den Vertrag, versichert er mit seiner Unterschrift, dass er auch in Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten handelt. Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie selbst neben ihren Erziehungsbefohlenen Vertragspartner des Judo Vereins Teterow e.V. sind.

12.    Sollte der Beitrag nicht pünktlich eingehen, tritt ein Mahnverfahren ein. Für jede Mahnung werden 5,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Überschreitung des Zahlungstermins wird das Mitglied bis zum Eingang des Beitrages vom Training ausgeschlossen. Die Nichtteilnahme am Training entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Nicht ausgeführte Lastschriften werden weiterberechnet.

13.    Es gilt die jeweils gültige Beitragsordnung. Anschriftenwechsel sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

14.    Der Vereinsaustritt ist jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Eine verspätet zugegangen Kündigung gilt als Kündigung zum nächst zulässigen Zeitpunkt.

15.    Alle vom Verein unentgeltlich und gegen Kaution/Leihgebühr zur Verfügung gestellten Trainingssachen und sonstige Gegenstände sind nach Austritt unaufgefordert in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.

16.    Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Güstrow.

Stand: Oktober 2015